Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Maklerleistungen der
Lang & Scholz Immobilien GbR
Diether-von-Isenburg-Straße 13
55116 Mainz
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Maklerleistungen der Lang & Scholz Immobilien GbR gegenüber ihren Auftraggebern und Interessenten, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein konkret geschlossener Maklervertrag, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere verbraucherschützende Vorschriften, bleiben unberührt.
2. Maklerleistung
Lang & Scholz Immobilien erbringt Nachweis- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Immobilien.
Die konkrete Maklerleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, Immobilienangebot, Exposé oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere der Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags, wird nicht geschuldet.
3. Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kommt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Lang & Scholz Immobilien und dem Kunden zustande.
Dies kann – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere schriftlich, in Textform, per E-Mail oder über einen hierfür vorgesehenen digitalen Vertragsprozess erfolgen.
Soweit für einen Maklervertrag eine besondere gesetzliche Form vorgeschrieben ist, wird diese eingehalten.
Dies gilt insbesondere für Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser.
4. Objektangaben
Die von Lang & Scholz Immobilien bereitgestellten Informationen über Immobilien beruhen teilweise auf Angaben der Eigentümer, Vermieter, Verkäufer, Behörden oder sonstiger Dritter.
Lang & Scholz Immobilien ist bemüht, die erhaltenen Informationen sorgfältig zu behandeln und erkennbare Unstimmigkeiten aufzuklären.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben Dritter wird nur übernommen, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder eine gesetzliche Haftung besteht.
Die gesetzliche Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
Interessenten sind gehalten, für ihre Entscheidung wesentliche Angaben und Unterlagen eigenverantwortlich zu prüfen beziehungsweise prüfen zu lassen.
5. Provision
Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht nur, wenn eine entsprechende Provisionsvereinbarung getroffen wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die konkrete Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, Immobilienangebot, Exposé oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Die Provision wird nicht pauschal durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
Soweit gesetzliche Vorschriften über die Verteilung der Maklerkosten gelten, insbesondere beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher, bleiben diese uneingeschränkt anwendbar.
Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes.
6. Fälligkeit der Provision
Soweit eine Provision wirksam vereinbart wurde, wird sie mit Entstehung des gesetzlichen beziehungsweise vertraglich vereinbarten Provisionsanspruchs fällig.
Voraussetzung ist insbesondere, dass das vermittelte oder nachgewiesene Hauptgeschäft wirksam zustande gekommen ist und die Tätigkeit von Lang & Scholz Immobilien hierfür ursächlich beziehungsweise mitursächlich war, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Gesetzliche Sonderregelungen zur Fälligkeit bleiben unberührt.
7. Tätigkeit für mehrere Parteien
Lang & Scholz Immobilien kann, soweit dies gesetzlich zulässig und mit den bestehenden vertraglichen Pflichten vereinbar ist, auch für die andere Partei des beabsichtigten Hauptvertrages tätig werden.
Gesetzliche Vorschriften zur Verteilung oder Begrenzung von Maklerkosten bleiben unberührt.
8. Vorkenntnis
Ist einem Interessenten eine durch Lang & Scholz Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags bereits bekannt, sollte er Lang & Scholz Immobilien hierauf unverzüglich hinweisen.
Auf Verlangen soll die bestehende Vorkenntnis in geeigneter Weise nachvollziehbar gemacht werden.
Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben hiervon unberührt.
9. Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
Objektunterlagen, Exposés und sonstige von Lang & Scholz Immobilien bereitgestellte Informationen sind grundsätzlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte soll nur erfolgen, soweit dies für die Prüfung oder Durchführung des beabsichtigten Immobiliengeschäfts erforderlich ist oder Lang & Scholz Immobilien zugestimmt hat.
Hiervon unberührt bleibt die Weitergabe an Personen, deren Einschaltung typischerweise zur Prüfung oder Durchführung eines Immobiliengeschäfts erforderlich ist, beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Kreditinstitute, Sachverständige oder sonstige fachliche Berater.
10. Besichtigungen
Besichtigungen erfolgen grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Interessenten haben bei Besichtigungen die berechtigten Interessen der Eigentümer, Bewohner und sonstigen Beteiligten zu beachten.
Foto-, Video- oder Tonaufnahmen in nicht öffentlichen Bereichen einer Immobilie dürfen nur mit Zustimmung der hierzu Berechtigten angefertigt werden.
11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Maklerleistung erforderlich ist, stellt der Auftraggeber Lang & Scholz Immobilien die ihm vorliegenden und erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung.
Der Auftraggeber informiert Lang & Scholz Immobilien über wesentliche Änderungen, die für die Vermarktung oder die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind.
12. Haftung
Lang & Scholz Immobilien haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet Lang & Scholz Immobilien unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Lang & Scholz Immobilien.
13. Verbraucher und Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Maklerverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben informiert.
Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden separat zur Verfügung gestellt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen keine erforderliche Widerrufsbelehrung.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in unserer Datenschutzerklärung unter der Seite „Datenschutz“ abrufbar.
15. Verbraucherschlichtung
Lang & Scholz Immobilien GbR ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – Mainz als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Vorschriften im Übrigen anwendbar.